Wenn das Eigenheim langsam zu gross wird

Publiziert in «Geschäftsführer*in» 1 | 2022


Die Gründe für einen Haus- oder Wohnungsverkauf können vielfältig sein. Besonders im Alter empfiehlt es sich, die Weichen für die altersgerechte Optimierung der Wohnsituation frühzeitig zu stellen.

Die Kinder sind ausgezogen und das traute Heim wird langsam zu gross. Nachdem der Garten während Jahren viel Freude machte, wird dessen Pflege im Alter zunehmend beschwerlich. Im Gespräch mit dem «Geschäftsführer» zeigt Markus Suter auf, wie Sie einen geplanten Immobilienverkauf im Alter reibungslos und erfolgreich abwickeln. Markus Suter ist eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder und Geschäftsführer der SIGNUM AG.

«Geschäftsführer»: Woran ist aus Altersgründen schon im Vorfeld eines geplanten Immobilienverkaufs zu denken?

Markus Suter: Noch bevor der Entschluss zum Verkauf gefällt wird, sollten Eigenheimbesitzende frühzeitig klären, welche Wohnform künftig ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Denn altersgerechtes Wohnen bedeutet, möglichst lange ohne Unterstützung selbständig leben zu können. Und im Idealfall wird dadurch kein Umzug in ein Alters- und Pflegeheim nötig. Ob man sich als Haus- oder Wohnungsbesitzer/-in verkleinern will, eine günstiger gelegene Wohnmöglichkeit bevorzugt oder aus anderen Gründen (Wegzug, Liquiditätsbedarf) verkaufen möchte: Ein Immobilienverkauf muss gut überlegt sein und professionell begleitet werden.

Worauf kommt es bei der Verkaufsabwicklung an?

Ist der Verkauf des Eigenheims nach Abwägung aller Vor- und Nachteile beschlossen, stellt sich die Frage, wie dieser möglichst optimal umgesetzt wird. Natürlich möchte man seine Immobilie zum besten Preis verkaufen. Hand aufs Herz: Wem trauen Sie den erfolgreicheren Verkaufsabschluss zu? Einem willigen Laien mit wenig Erfahrung und Fachkenntnis oder dem professionellen Immobilienspezialisten? Die Antwort liegt auf der Hand. Und tatsächlich lohnt sich der Beizug eines seriösen, engagierten Profis sehr, berichtet Markus Suter. «Unsere Kundinnen und Kunden sind regelmässig begeistert und können mitverfolgen, worauf zu achten ist und wie viele Fachfragen zu Bausubstanz, Sanierungen, Steuern und Finanzierung zu beantworten sind.»

Eines ist sicher: Ein erfolgreicher Abschluss steht und fällt mit der professionellen Fachbedienung des Verkaufenden und der Kaufinteressierten. Es zahlt sich aus, auf die Kompetenz eines renommierten Im- mobilienpartners zu setzen. Zumal dieser über gute Marktkontakte verfügt und auf eine Kundendatei mit solventen Kaufinteressierten zurückgreifen kann. Nur so gelingt ein stressfreier Verkauf.

Ist denn ein Verkauf bei der aktuellen Marktlage sinnvoll?

Der Zeitpunkt für einen Immobilienverkauf ist optimal. Die Nachfrage nach Wohneigentum ist hoch und die Wertschätzung für ein schönes Wohnen hat durch die Pandemie sogar zugenommen. Zudem sind die Zinsen weiterhin attraktiv. Das sind beste Voraussetzungen für ein top Verkaufsergebnis.

Welche Vorteile ergeben sich bei einem Verkauf durch SIGNUM?

Wir sind mit unserer Familie schon seit Generationen in der Immobilienbranche tätig. Unsere Kundinnen und Kunden schätzen vor allem die faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie die ideale Betriebsgrösse (nicht zu gross und nicht zu klein). Mit SIGNUM haben Verkaufsinteres- sierte vom Erstkontakt bis zur Schlüsselübergabe ein vertrauensvolles und freundliches Expertenteam an ihrer Seite, das sie in allen Belangen entlastet: Von der Schätzung über die Preisberatung bis zur Erstellung der Verkaufsdokumentation und der Online-Präsenz. Gerne unterstützen wir auch bei der Suche einer altersgerechten Wohnlösung als Ersatz für das aktuelle Eigenheim.

GUT ZU WISSEN
  • Erfolgsabhängiges Honorar: Bezahlung nur im Erfolgsfall
  • Objektive und fundierte Schätzung als Verkaufsbasis
  • Professionelle Betreuung von Kaufinteressierten durch erfahrene Fachleute
  • Attraktive Verkaufsdokumentation für Kaufinteressierte inklusive
  • Gezielte Online-Präsenz mit kostenlosen Inseraten in den wichtigsten Portalen
  • Hochwertige Objektbilder und 360°-Aufnahmen inklusive virtuellem Rundgang
  • Maklerhonorar gemäss Steuergesetz als Aufwand abzugsfähig

 

zum Online-Artikel «Der Geschäftsführer» 1 | 2022 (siehe Seite 62)